Club:Schalker/Schalker-Satzung

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Hinweis:
Der chessmail-club schalker ist natürlich kein professioneller Verein, deswegen ist es natürlich auch keine richtige Satzung. Trotzdem sind hier die wichtigsten Punkte - sozusagen die Clubphilosophie - festgehalten.


  1. Der Verein trägt den Namen schalker. Er wird nicht in das Vereinsregister eingetragen und hat seinen Sitz bei www.chessmail.de bzw. überall dort, wo seine Mitglieder Zugang zum Internet haben.
  2. Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Schachspiels. Der Vereinszweck wird insbesondere durch die Durchführung von und Teilnahme an Schachwettkämpfen sowie durch Schachübungen verwirklicht. Der Verein ist politisch, weltanschaulich und eröffnungstheoretisch neutral. Der Verein verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Der Verein ist auch selbstlos tätig.
  3. Der Verein ist im Rahmen der Fernschachseite www.chessmail.de aktiv. Die chessmail-Regeln gelten auch für diesen Verein.
  4. Mitglied kann jede natürliche Person werden, die sich dazu verpflichtet, die allgemeinen Umgangsformen und die Etikette zu wahren, und ein ehrlicher Mensch zu sein, der nicht schummelt und betrügt. Zudem sollte sich diese Person auch in irgendeiner Art und Weise mit den Königsblauen Knappen aus Gelsenkirchen verbunden fühlen.
  5. Für die Mitgliedschaft wird KEIN Beitrag erhoben.
  6. Eine Mitgliedschaft mit mehreren Nicknames ist nicht zulässig. Die Mitgliedschaft in weiteren Vereinen auf www.chessmail.de ist ebenfalls nicht zulässig.
  7. Die Mitgliedschaft endet mit fristlosem Austritt oder Ausschluss. Bei einem groben Verstoß gegen diese Vereinsgrundsätze - insbesondere nach den Nummern 2, 3 , oder 4, oder gegen die Interessen des Vereins können die anderen Mitglieder mit einfacher Mehrheitlich den Ausschluss eines Mitglieds beschließen. Ein Antragsrecht für ein Ausschlussverfahren hat jedes Mitglied. Im Ausschlussverfahren hat das betroffene Mitglied das Recht, angehört zu werden. Ein Verstoß gegen Nummer 6 führt ohne weiteren Beschluss zum Ausschluss.
  8. Die Mitglieder fassen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen Beschlüsse, es sei denn, diese Satzung legt eine andere Mehrheit fest. Die Abstimmungen erfolgen offen im Club-Forum.
  9. Über Satzungsänderungen beschließen die Mitglieder mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Über die Vereinsauflösung beschließen die Mitglieder mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
  10. Diese Satzung tritt mit der Gründung des Vereins am 13.06.2011 in Kraft.

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